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Die Kanzlei Naumann & Kollegen ist als Berater für den Mittelstand auf den Gebieten der Steuerberatung und Rechtsberatung sowie in der Wirtschaftsprüfung tätig.
Die Geschäftsleitung von prüfungspflichtigen Unternehmen sind im steigenden Maße gefordert, um den wachsenden Anforderungen, welche durch die externe Abschlussprüfung gestellt werden, gerecht zu werden.
Wir können Ihnen hierfür unsere langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Prüfung von mittelgroßen Gesellschaften anbieten. Unseren hohen Standard in der Abwicklung von gesetzlichen Abschlussprüfungen unterstreichen wir durch die regelmäßige Überprüfung unserer Arbeit durch eine externe Qualitätskontrolle.
Unser Prüfungsansatz bleibt dabei nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern bezieht alle Bereiche des unternehmerischen Handelns im zu prüfenden Unternehmen mit ein. Unsere Zielrichtung ist dabei in erster Linie, den qualitativen Anforderungen an eine gesetzliche Abschlussprüfung gerecht zu werden. Die Planung des Prüfungs-honorars erfolgt vor Auftragserteilung in enger Absprache mit dem zu prüfenden Unternehmen und bleibt für die Dauer der Prüfungsdurchführung transparent und ausgewogen.
Nachdem wir sowohl über die steuerberatenden wie auch über die juristischen Berufsexamina verfügen, steht unseren Mandanten neben der Steuerberatung auch unsere anwaltliche Berufspraxis zur Verfügung. Der Vorteil für unsere Mandaten besteht in der um-fassenden steuerlichen und juristischen Beratung aus einer Hand. Es können eine Vielzahl von rechtlichen Problemen bereits in der Anfangsphase erkannt und gelöst werden. Zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen werden durch diese enge Anbindung oftmals vermieden.
Diesen Qualitätsvorteil setzten wir auch im Bereich der Nachfolgeplanung von Familienunternehmen oder sowie auf erbrechtlichen Gebiet ein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine tragfäh-ige Basis für die Fortführung oder Übertragung Ihres Unternehmens zu entwickeln.
Auf dem Tätigkeitsfeld Steuern setzen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung und Fachkenntnis ein, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Steuerberatung zu bieten.
Das deutsche Steuerrecht ist geprägt durch ein komplexes Steuersystem bei gleichzeitig hoher Steuerbelastung. Eine unternehmerische Entscheidung ist oftmals durch ihre steuerlichen Auswirkungen geprägt. Die Leitlinien unserer Beratung sind zum einen das umfassende Verständnis für Ihre unternehmerischen Ziele sowie zum anderen die zuverlässige Anwendung der steuerlichen Rahmenbedingungen.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich dabei von der Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung bis zur Entwicklung von vertraglichen Lösungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts. Die Vertretung vor den Finanzgerichten gehört ebenso zu unseren Tätigkeitsfeldern wie die Beratung bei der Lösung von steuerstrafrechtlichen Sachverhalten.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten dabei, den ständig neuen Anforderungen an das interne Rechnungswesen gerecht zu werden. Sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Rechnungswesen extern abwickeln zu lassen, unterstützen wir Sie hierbei mit unseren Buchhaltungs-systemen. Wir legen dabei Wert auf eine hohe Standardisierung und Vereinfachung, um Sie an den Effizienzvorteilen und Kosteneinsparungen teilhaben zu lassen.
Das Berufsbild des praktizierenden Arztes hat in den letzten Jahren stark verändert. In steigendem Maße muss sich ein Arzt heute auch mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seines Berufes auseinandersetzen.
Wir haben uns darauf spezialisiert, die niedergelassenen Ärzte hierbei zu unterstützen. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl die Steuerberatung als auch die Rechtsberatung. Wir sind deshalb in der Lage, unsere Mandanten aus den Heilberufen sowohl qualifiziert als auch ganzheitlich zu beraten.
Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit für niedergelassene Ärzte sind:
Unsere Mandanten informieren wir vierteljährlich durch die Herausgabe der Zeitschrift Praxis der Medizin. Gerne nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf, wenn Sie die Praxis der Medizin ebenfalls unverbindlich per Post erhalten wollen. Schicken Sie uns einfach eine e-mail mit Ihrer Adresse.
Die Vertretung eines Mandanten im Steuerstrafverfahren erfordert einen Steuerjuristen. Notwendig sind hierfür anwaltliche Spezialisten, die sowohl im Strafrecht wie auch im Steuerrecht ausgebildet und erfahren sind.
Diese Fachkenntnis und Erfahrung können Sie von uns erwarten. Wir vertreten Mandanten bei der Nachmeldung von Zinserträgen auf ausländischen Konten oder auch bei der Offenlegung von unversteuerten ausländischen Stiftungsvermögen.
Nehmen Sie unsere Erfahrung auf folgenden Gebieten in Anspruch:
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsanwalt
Zulassungen:
Oberlandesgericht Nürnberg
Landgericht Nürnberg-Fürth
Sprachen:
Englisch
| curriculum vitae: | |
| geboren am 10. Juni 1934 in Leipzig | |
| 1953 | Allgemeine Hochschulreife in Nürnberg |
| 1953 - 1958 | Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen, Freiburg und München |
| 1962 | 2. juristisches Staatsexamen am Prüfungsort München |
| 1963 - 1968 | Bayerische Finanzverwaltung, zuletzt als Oberregierungsrat Sachgebietsleiter einer Strafsachenstelle |
| 1968 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Bestellung als Steuerberater |
| 1987 | Bestellung zum Wirtschaftsprüfer durch das Bayerische Wirtschaftsministerium |
Veröffentlichungen:
Suhr/Naumann/Bilsdorfer, »Steuerstrafrechtskommentar«, Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin, 4. überarbeitete Auflage, 1986 als Herausgeber und Autor
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Zulassungen:
Oberlandesgericht Nürnberg
Landgericht Nürnberg-Fürth
Sprachen:
Englisch, Französisch
| curriculum vitae: | |
| 1968 | geboren am 26.03.1968 in Nürnberg |
| 1986 | Ablegung des US-amerikanischen Highschool Diploms |
| 1988 | Allgemeine deutsche Hochschulreife |
| 1990 - 1995 | Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Passau |
| 1997 | Zweites juristisches Staatsexamen am Prüfungsort München |
| 1997 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch das Oberlandesgericht Nürnberg |
| 2002 | Beförderung zum Major der Reserve |
| 2004 | Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg |
| 2005 | Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Nürnberg |
Veröffentlichungen:
»Die außergewöhnlichen Belastungen in der neueren Rechtsprechung des Bundes-finanzhofes«, Deutsches Steuerrecht 1997, Seite 1905ff.
»Steuerfreie Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 Satz 1 EStG bei Betriebsübergang ?«, Betriebsberater 1998, Seite 74ff.
»Bilanzielle Folgewirkungen auf Grund der Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG« (PDF Download), Deutsches Steuerrecht 2004, Seite 984ff.
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90402 Nürnberg
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